AGB's/Anmeldeformular

AGB's/Anmeldeformular zum Ausdrucken :


Datei

AGB's / Anmeldeformular

Download File


Vorschau:



Ausbildungsvertrag / Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule Stephan Rüegger



   Der/die Fahrschüler/in:


Vorname:

…………………………………………………………………………………………...

Nachname:

…………………………………………………………………………………………...

Strasse, Nr.:

…………………………………………………………………………………………...

PLZ, Ort:

…………………………………………………………………………………………...


    Der Fahrlehrer:

Fahrschule Stephan Rüegger

Beim Lindenbaum 15

4123 Allschwill



    Abschluss und Gegenstand:

Der Vertrag tritt bei Anmeldung (schriftlich, mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Prüfung. Die oben genannte Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr vom 27. Oktober 1976 entspricht.


    Gewährleistung:

Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten methodischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt aber keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.


    Fahrzeug:

Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeuges kommen (Service, Pannen, Wunsch des Fahrschülers, etc.). Der Tarif pro Lektion bleibt dennoch der gleiche wie bei der Nutzung des Fahrschulfahrzeuges.


    Lektionsdauer:

Die Lektionsdauer wird den Bedürfnissen der Schüler angepasst. Die Unterrichtsdauer liegt nicht unter 1 Std. Doppel-Lektionen sind ausdrücklich erwünscht. Terminvereinbarungen und administrative Arbeiten mit dem Fahrlehrer sind während der Lektionen vorzunehmen.


    Unterrichtstarif:

Die zu Beginn der Fahrausbildung vereinbarten Tarife sind verbindlich. 1 Stunde wird zu CHF 100.- verrechnet. Die geltenden Tarife werden auf der Schülerkarte und dem Anmeldeformular festgehalten und gelten bis zum Ende der Ausbildung. Der vereinbarte Tarif gilt auch für die zeitlichen Aufwendungen der Fahrschule während der praktischen Fahrprüfung (An- und Rückfahrt sowie Dauer der Prüfung). Preisänderungen bleiben vorbehalten.


    Abonnement:

Abos sind im Voraus zu bezahlen. Alle Lektionen werden bis zum Zahlungseingang als Einzellektionen verrechnet. Bricht ein Fahrschüler die Ausbildung ab oder wechselt er in eine andere Fahrschule, werden ihm die restlichen Lektionen aus einem Abo gutgeschrieben, aber nicht zurückerstattet. Das Guthaben verfällt nach Ablauf von 2 Jahren. Zuviel bezahlte Lektionen werden nach Abschluss der Ausbildung bei der Fahrschule Rüegger zurückerstattet.


    Gutscheine:

Gutscheine müssen vor dem Fahrunterricht dem Fahrlehrer vorgezeigt werden, um die bezogenen Unterrichtsstunden zu quittieren.


    Bezahlung:

Der Einzellektionspreis von CHF 100.- ist grundsätzlich vor dem Unterricht und in bar zu entrichten oder erfolgt auf Anrechnung an ein/en Abo/Gutschein.


    Zahlungsverzug:

Das Entgelt für nicht bezahlte Lektionen wird dem/der säumigen Schüler/in in Rechnung gestellt. Wird die Zahlungsfrist von 10 Tage ab Rechnungsdatum (Verfalltag) nicht eingehalten, befindet sich der Schuldner im Verzug und es wird ein Verzugszins von 8% p.a. geschuldet. Pro Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- vereinbart. Erfolgt trotz Mahnung keine fristgerechte Zahlung, wird spätestens nach der 3. Mahnung die Betreibung eingeleitet und eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- nebst Betreibungskosten ist geschuldet. Die Löschung der Betreibung kann auf Wunsch gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von CHF 150.- nach Begleichung sämtlicher Ausstände beantragt werden. Die Fahrschule Rüegger behält sich zudem ausdrücklich das Recht vor, die Fortsetzung der Ausbildung wie auch die Anmeldung zur praktischen Prüfung bis zur Bezahlung des gesamten Forderungsausstandes zu verweigern.

Säumige Schüler/in werden zum nächsten Bankinstitut gefahren, um den geschuldeten Betrag begleichen zu können. Hat der Schüler/in keine Bezugsmöglichkeit, ist der geschuldete Betrag bei der nächsten Unterrichtsstunde fällig, dabei wird eine Gebühr von CHF 10.- erhoben. Wird auf die Zahlungserinnerung nicht fristgerecht reagiert, wird ein Betreibungsverfahren eingeleitet. Verzugszins 10% und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- werden zum Schuldbetrag zusätzlich verrechnet.


    Absenzen:

Vereinbarten Fahrlektionen müssen 24 Stunden im Voraus telefonisch oder via SMS abgemeldet werden, ansonsten die Lektionen zum Tarif von CHF 100.- pro Stunde verrechnet werden. Abmeldungen per E-Mail werden nicht akzeptiert. Bei unentschuldigten Absenzen infolge Unfall oder Krankheit ist der Fahrschule Rüegger ein Arztzeugnis vorzulegen. (Ausgenommen Krankheit und Unfall mit Arztzeugnis). Erscheint ein/eine Fahrschüler/in zu spät zum Unterricht, geht die verlorene Zeit zu Lasten des/der Fahrschülers/in. Nach 15 Minuten Wartezeit ist der Fahrlehrer nicht mehr verpflichtet länger zu warten und die Lektion wird zum Tarif von CHF 100.- pro Stunde verrechnet.


    Verspätung / Krankheit des Fahrlehrers:

Der Fahrlehrer bemüht sich immer pünktlich zum vereinbarten Bestimmungsort zu erscheinen. Sollte der Fahrlehrer durch Stau, Unfall, Panne oder Krankheit zu spät oder nicht erscheinen können, wird der/die Schüler/in schnellst möglich per Telefon oder SMS informiert. Die Fehlzeit wird kostenpflichtig nachgefahren oder die Lektion umgebucht. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.


    Fahrfähigkeit:

Der/die Fahrschüler/in ist verpflichtet, nur in fahrfähigem Zustand die jeweilige Lektion anzutreten. Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit bestehen (z. B. wegen Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Alkohol, Medikamenten oder Drogen, etc.), kann die Lektion jederzeit abgebrochen werden. Diesfalls wird für die vereinbarte Dauer der volle Lektionspreis von CHF 100.- pro Stunde verrechnet und es besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachholung.


    Versicherung der Schüler Kategorie B:

Der Fahrschüler ist während des praktischen Unterrichts sowie der offiziellen Führerprüfung durch die Fahrschule Rüegger versichert (Vollkasko- und Unfalldeckung sowie Insassenschutz). An die Kosten der Versicherung bezahlt der Fahrschüler CHF 90.-. Die Versicherung gilt nur auf Fahrten, auf denen ein Fahrlehrer der Fahrschule Rüegger dabei ist. Die Versicherung behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor: Fahren unter Alkohol, Drogen, Medikamenten-Missbrauch, Übermüdung oder bei sonstiger Fahruntüchtigkeit.

Die Versicherung gilt nur auf Fahrten, auf denen ein Fahrlehrer der Fahrschule Sagmeister dabei ist. Die Versicherung behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor: Fahren unter Alkohol, Drogen, Medikamenten-Missbrauch, Übermüdung oder bei sonstiger Fahruntüchtigkeit. Bei oben genannten Fahreinschränkungen findet der Unterricht nicht statt. Die Kosten gehen zu Lasten des Schülers.


    Bussen:

Bussen die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht wurden, sind auch vom Verursacher zu begleichen.


    Ausweise und Berechtigungen:

Jede/r Fahrschüler/in ist selbst dafür verantwortlich, im Besitz des gültigen Lernfahrausweises der relevanten Fahrzeugkategorie und aller Kursbestätigungen (Nothelfer, Verkehrskunde, Theorie, etc.) zu sein. Bei fehlenden Dokumenten lehnt die Fahrschule Rüegger jede Verantwortung ab.


    Fahr- und Betriebsordnung:

Das Fahrschulfahrzeug darf nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgung und Schadenersatzpflicht zur Folge haben.


    Videofahrten:

Videofahrten dienen der objektiven und bildlichen Beurteilung des/der Schülers/in. Der/die Schüler/in erhält nach jeder Videofahrt eine gebrannte CD mit seiner Fahrt. Die CD dient zum Selbststudium zu Hause. Der/die Schüler/in erlaubt der Fahrschule Rüegger die Daten zu Schulungszwecken verwenden zu dürfen:

☐ Ja Nein


    Datenschutz

Die Fahrschule Rüegger ist berechtigt die mitgeteilten Personaldaten aufzubewahren, zu verwenden und an Dritte, die zur Datenverarbeitung beauftragt wurden und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben. Fotos, die während der Fahrausbildung gemacht werden, dürfen für eigene Werbezwecke verwendet, veröffentlicht und weitergegeben werden.


    Gerichtsstand:

Für alle Rechtsbeziehungen des/der Fahrschülers/in mit der Fahrschule Rüegger unterstehen Schweizerischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen des schweizerischen Internationalen Privatrechts. Gerichtstand ist der Sitz der Fahrschule Rüegger. Die Fahrschule Rüegger hat auch das Recht, den/die Fahrschüler/in bei jedem anderen zuständigen Gericht einzuklagen.



    Ort, Datum, Unterschrift Schüler/in:

      ..........................................................................................................................................

    Ort, Datum, Unterschrift Fahrlehrer:

     ........................................................................................................